Vom Gespräch zum klaren Entwurf
Website-Kaufvertrag vorbereiten
Halte fest, was verkauft wird, welche Rechte dazugehören und wie Zahlung und Übergabe zusammenpassen.
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Arbeitsvorlage in Ruhe ansehen Version 2026-10-29-v1
WEBSITE-KAUFVERTRAG – ARBEITSFASSUNG 1. Vertragsparteien Verkäufer: [[seller]] Anschrift: [[seller_address]] Käufer: [[buyer]] Anschrift: [[buyer_address]] Die Parteien prüfen ihre vollständige Bezeichnung, den rechtlichen Status und die Vertretungsbefugnis. Seitenbörse wird durch die Nutzung dieses Editors nicht Partei des Projektkaufvertrags und übernimmt keine Verwahrung des Kaufpreises. 2. Gegenstand des beabsichtigten Kaufs Projekt und Domains: [[project]] Einbezogene Vermögenswerte und Leistungsbestandteile: [[assets]] Ausdrücklich ausgenommene Bestandteile sowie nicht ohne Weiteres übertragbare Verträge: [[excluded]] Die Bestandsliste soll für jeden Bestandteil festhalten, ob Eigentum, ein Nutzungsrecht, eine Vertragsposition oder lediglich eine Datenkopie übertragen werden soll. Quellcode, Designs, Marken, Bildmaterial, Texte, Domains, Shopsystem, Datenbanken und Betriebsmittel sind getrennt zu benennen. Nicht allein aus dem Zugang zu einem Konto auf ein übertragbares Recht schließen. Erforderliche Zustimmungen Dritter werden vor Vollzug geklärt. 3. Kaufpreis und Zahlung Vorgesehener Kaufpreis einschließlich Währung und steuerlicher Behandlung: [[price]] Zahlungsweg, Fälligkeit und vereinbarte Bedingungen: [[payment]] Die Parteien legen fest, welche Nachweise vor einer Zahlung vorliegen müssen und wie Teilzahlungen, Verzögerungen oder fehlgeschlagene Übertragungen behandelt werden. Kontodaten werden erst über einen gesondert bestätigten sicheren Kanal ausgetauscht. Die Inseratsgebühr und eine gegebenenfalls geschuldete Erfolgsprovision gegenüber Seitenbörse folgen dem gesonderten Plattformvertrag; sie sind nicht automatisch Bestandteil dieses Projektkaufpreises. 4. Prüfung und vereinbarter Zustand Vorliegende Unterlagen, Datenzeiträume und ausdrücklich zu vereinbarende Eigenschaften: [[evidence]] Umsatz, Gewinn, Besucherzahlen und SEO-Schätzungen sind unterschiedliche Größen. Belege sollen Quelle, Zeitraum, Währung und gegebenenfalls Bereinigung nennen. Prognosen oder Momentaufnahmen begründen nicht automatisch eine Zusicherung künftiger Ergebnisse. Die Parteien bestimmen im endgültigen Vertrag genau, welche Angaben als vereinbarte Beschaffenheit oder Garantie gelten, welche Unsicherheiten bekannt sind und welche Folgen Abweichungen haben. Eine allgemeine Verkäuferbeschreibung ersetzt diese Festlegung nicht. 5. Rechte und Verträge Dritter Rechteketten, Lizenzen, Einschränkungen und Zustimmungen: [[rights]] Vor Übergabe werden insbesondere Rechte an Software, Plugins, Bildern, Texten, Marken und Datenbeständen geprüft. Die Parteien klären, ob Providerverträge, Werbevereinbarungen, Partnerprogramme oder Shoplizenzen übernommen werden dürfen oder neu abgeschlossen werden müssen. Bestehende Nutzerkonten und Plattformberechtigungen werden nur im Rahmen des jeweils zulässigen Verfahrens geändert. Passwörter, Wiederherstellungscodes und andere Zugangsschlüssel gehören nicht in diesen Vertrag oder den Editor. 6. Datenschutz und Datenbestände Geplante Behandlung personenbezogener Daten: [[personal_data]] Die Übertragung einer Website erlaubt nicht automatisch die Weitergabe sämtlicher Kunden-, Beschäftigten- oder Newsletterdaten. Vor einer Übermittlung werden Datenarten, notwendiger Umfang, Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und erforderliche Vereinbarungen konkret geprüft. Testkopien und nicht benötigte personenbezogene Daten werden von der Übergabe ausgenommen oder rechtmäßig bereinigt. Das Übergabeprotokoll darf keine Passwörter oder unnötigen personenbezogenen Rohdaten enthalten. 7. Übergabe und Abnahme Verbindlich zu vereinbarende Schritte, Zuständigkeiten und Termine: [[handover]] Für Domaintransfer, Migration, Rechteübertragung, technische Prüfung und Abschaltung alter Zugänge werden überprüfbare Schritte festgelegt. Die Parteien halten fest, wann welcher Bestandteil bereitsteht, welche Tests erfolgen und wie offene Mängel dokumentiert werden. Sicherheitskopien und ein Rückfallweg werden vor technischen Änderungen abgestimmt. Eine bloße Zugangsmeldung ersetzt kein nachvollziehbares Übergabeprotokoll. 8. Unterstützung nach der Übergabe Umfang, Zeitraum, Ansprechpartner und gegebenenfalls Vergütung: [[support]] Nicht vereinbarte dauerhafte Betreuung, Umsatzentwicklung oder technische Kompatibilität wird nicht als selbstverständlich behandelt. Zu klären ist außerdem, welche Wartungs- oder Lizenzkosten nach dem vereinbarten Übergangstag vom Käufer zu tragen sind. 9. Offene Vertragsfragen und Anlagen [[open_points]] Vor einer Unterzeichnung sind insbesondere Gewährleistung, Haftung, mögliche Garantien, Rücktrittsfolgen, Vertraulichkeit, steuerliche Behandlung und anwendbares Recht anhand des konkreten Falls zu klären. Diese Arbeitsfassung enthält bewusst keinen pauschalen Haftungsausschluss und keine automatisch anwendbare Gerichtsstandsregel. Zwingende Rechte bleiben zu beachten. Alle Anlagen sollen eindeutig bezeichnet, mit einem Stand versehen und von beiden Seiten in die abschließende Fassung einbezogen werden. 10. Abschluss außerhalb des Editors Diese Fassung dient der Vorbereitung. Die endgültige Vereinbarung wird nach Prüfung auf dem von den Parteien gewählten rechtlich geeigneten Weg geschlossen. Ein Klick auf Speichern, eine Vorschau oder ein Export ist weder Unterschrift noch Zahlungsfreigabe.